Landgericht Paderborn, 2008-02-26, 5 T 21/08

5 T 21/08Kantonsgericht26.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 21/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-26

Aktenzeichen: 5 T 21/08

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:0226.5T21.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 23.07.2007 (3 III 55/07) wird aufgehoben.

Der Antrag des Landrats ......... vom 19.07.2007 auf Berichtigung des Geburtenbuches ................ wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführer trägt die antragstellende Behörde.

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