Landgericht Paderborn, 2008-12-17, 4 O 239/08

4 O 239/08Kantonsgericht17.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 239/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-17

Aktenzeichen: 4 O 239/08

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:1217.4O239.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

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