Landgericht Paderborn, 2009-05-08, 2 O 399/08

2 O 399/08Kantonsgericht08.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 399/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-08

Aktenzeichen: 2 O 399/08

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:0508.2O399.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen des Notars ..., – ..., auf sein Notaranderkonto bei der ... AG, BLZ …, Konto-Nr.: ..., 20.507,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den Rechnungen des Steuerberaters ...vom 16.11.2007 in Höhe von 1.292,00 Euro sowie der Rechtsanwälte ... (Geschäftsgebühr) in Höhe von 859,80 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich des Zahlungsanspruchs in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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