Landgericht Paderborn, 2009-11-03, 3 T 5/09

3 T 5/09Kantonsgericht03.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 T 5/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-03

Aktenzeichen: 3 T 5/09

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:1103.3T5.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Für die Notariatsgebühren zu der Urkunderolle-Nr. …. verbleibt es für die Vorsorgevollmacht (hier: Generalvollmacht) bei dem von dem Beteiligten zu 1.) angenommenen Geschäftswert von 100.000,00 €.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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