3 T 5/09•Landgericht Paderborn, 2009-11-03, 3 T 5/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 T 5/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-03
Aktenzeichen: 3 T 5/09
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:1103.3T5.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Für die Notariatsgebühren zu der Urkunderolle-Nr. …. verbleibt es für die Vorsorgevollmacht (hier: Generalvollmacht) bei dem von dem Beteiligten zu 1.) angenommenen Geschäftswert von 100.000,00 €.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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