Landgericht Paderborn, 2009-11-26, 3 O 170/09

3 O 170/09Kantonsgericht26.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 170/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-26

Aktenzeichen: 3 O 170/09

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:1126.3O170.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn

auf die mündliche Verhandlung vom 26.11.2009

durch die Richterin am Landgericht …, die Richterin am Landgericht … und den Richter …

für Recht er¬kannt:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu Lebensversicherung Nr. 217958371 über den 01.02.2010 hinaus, jedoch längstens bis zum 01.02.2033, die Rentenzahlung als bedingungsmäßige Leistung wegen Berufsunfähigkeit zu erbringen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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