3 O 170/09•Landgericht Paderborn, 2009-11-26, 3 O 170/09
Landgericht Paderborn, 2009-11-26, 3 O 170/09
3 O 170/09Kantonsgericht26.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 170/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-26
Aktenzeichen: 3 O 170/09
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:1126.3O170.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn
auf die mündliche Verhandlung vom 26.11.2009
durch die Richterin am Landgericht …, die Richterin am Landgericht … und den Richter …
für Recht er¬kannt:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu Lebensversicherung Nr. 217958371 über den 01.02.2010 hinaus, jedoch längstens bis zum 01.02.2033, die Rentenzahlung als bedingungsmäßige Leistung wegen Berufsunfähigkeit zu erbringen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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