Landgericht Paderborn, 2010-06-22, 6 O 61/10

6 O 61/10Kantonsgericht22.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 6 O 61/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-22

Aktenzeichen: 6 O 61/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0622.6O61.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Antragstellern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegner Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leisten.

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