1 S 57/10•Landgericht Paderborn, 2010-06-28, 1 S 57/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 1 S 57/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-28
Aktenzeichen: 1 S 57/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0628.1S57.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Be¬ru¬fung der Beklagten ge¬gen das am 14.04.2010 ver¬kün¬de¬te Ur¬teil des Amtsgerichts Paderborn (50 C 99/10)
wird als un¬zu¬läs¬sig ver¬wor¬fen.
Die Kos¬ten der Be¬ru¬fung wer¬den der Beklagten auf¬er¬legt.
Der Wert des Streit¬ge¬gen¬stan¬des für die Be¬ru¬fungs¬in¬stanz wird auf 1.042,04 EUR fest¬ge¬setzt.
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