Landgericht Paderborn, 2010-07-12, 4 O 66/10

4 O 66/10Kantonsgericht12.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 66/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-12

Aktenzeichen: 4 O 66/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0712.4O66.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn

auf die mündliche Verhandlung vom 28.06.2010

durch den Richter ………. als Einzelrichter

für Recht er¬kannt:

Der Beklagte wird verurteilt, das im Grundbuch des Amtsgerichts …… von …….. Bl. … lfd. Nr. … eingetragene Grundstück der Gemarkung ……, Flur …, Flurstück …., an die Klägerin zu alleinigem Eigentum aufzulassen und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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