4 O 66/10•Landgericht Paderborn, 2010-07-12, 4 O 66/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 66/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-12
Aktenzeichen: 4 O 66/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0712.4O66.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn
auf die mündliche Verhandlung vom 28.06.2010
durch den Richter ………. als Einzelrichter
für Recht er¬kannt:
Der Beklagte wird verurteilt, das im Grundbuch des Amtsgerichts …… von …….. Bl. … lfd. Nr. … eingetragene Grundstück der Gemarkung ……, Flur …, Flurstück …., an die Klägerin zu alleinigem Eigentum aufzulassen und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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