Landgericht Paderborn, 2010-07-22, 6 O 43/10

6 O 43/10Kantonsgericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 6 O 43/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: 6 O 43/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0722.6O43.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Verfügungsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

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