Landgericht Paderborn, 2010-08-17, 7 O 128/08

7 O 128/08Kantonsgericht17.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 7 O 128/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-17

Aktenzeichen: 7 O 128/08

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0817.7O128.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.175,50 EUR –i.W.: Eintausendeinhundertfünfundsiebzig 50/100 Euro- nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 999 ‰ dem Kläger und zu 1 ‰ der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

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