4 O 96/10•Landgericht Paderborn, 2010-08-25, 4 O 96/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 96/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-25
Aktenzeichen: 4 O 96/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0825.4O96.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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