Landgericht Paderborn, 2010-08-25, 4 O 96/10

4 O 96/10Kantonsgericht25.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 96/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 4 O 96/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0825.4O96.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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