9 T 16/10•Landgericht Paderborn, 2010-08-25, 9 T 16/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 9 T 16/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-25
Aktenzeichen: 9 T 16/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0825.9T16.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 04.03.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 26.02.2010 in der Form des Feststellungsantrages vom 11.06.2010 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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