Landgericht Paderborn, 2010-08-25, 9 T 16/10

9 T 16/10Kantonsgericht25.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 9 T 16/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 9 T 16/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0825.9T16.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 04.03.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 26.02.2010 in der Form des Feststellungsantrages vom 11.06.2010 wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

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