Landgericht Paderborn, 2011-01-20, 9 T 1/11

9 T 1/11Kantonsgericht20.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 9 T 1/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-20

Aktenzeichen: 9 T 1/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0120.9T1.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird festge-stellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen vom 29.09.2010 an rechtswidrig war.

Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zu-rückgewiesen.

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzu-lässig verworfen.

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