9 T 1/11•Landgericht Paderborn, 2011-01-20, 9 T 1/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 9 T 1/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-20
Aktenzeichen: 9 T 1/11
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0120.9T1.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird festge-stellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen vom 29.09.2010 an rechtswidrig war.
Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zu-rückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzu-lässig verworfen.
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