Landgericht Paderborn, 2011-05-06, 3 O 490/10

3 O 490/10Kantonsgericht06.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 490/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-06

Aktenzeichen: 3 O 490/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0506.3O490.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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