Landgericht Paderborn, 2011-08-28, 5 S 28/11

5 S 28/11Kantonsgericht28.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 S 28/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-28

Aktenzeichen: 5 S 28/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0828.5S28.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.März 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Höxter teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.126.38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 03.08.2009 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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