3 O 230/11•Landgericht Paderborn, 2011-11-24, 3 O 230/11
Landgericht Paderborn, 2011-11-24, 3 O 230/11
3 O 230/11Kantonsgericht24.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 230/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 3 O 230/11
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1124.3O230.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtli-che materiellen und immateriellen Schäden resultierend aus dem Unfall von 26.01.2009 in ….. zu zahlen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversi-cherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 88 %, der Beklagten zu 12 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
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