Landgericht Paderborn, 2011-12-07, 4 O 458/10

4 O 458/10Kantonsgericht07.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 458/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-07

Aktenzeichen: 4 O 458/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1207.4O458.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde des Notars Dr. … in …. vom 24.10.1997, UR-Nr. …., geändert am 30.01.1998 zur UR-Nr. .. für …., wird für unzulässig erklärt.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 678.000,00 €.

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