Landgericht Paderborn, 2012-01-11, 3 O 170/11

3 O 170/11Kantonsgericht11.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 170/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: 3 O 170/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:0111.3O170.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn

auf die mündliche Verhandlung vom 21.12.2011

durch die Richterin am Landgericht …. als Einzelrichterin

für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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