01 KLs 5/12•Landgericht Paderborn, 2012-03-20, 01 KLs 5/12
Landgericht Paderborn, 2012-03-20, 01 KLs 5/12
01 KLs 5/12Kantonsgericht20.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 01 KLs 5/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-20
Aktenzeichen: 01 KLs 5/12
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:0320.01KLS5.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und wegen Nötigung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage.
Die Gebühr für das Revisionsverfahren wird um ¼ reduziert. Seine notwendigen Auslagen für das Revisionsverfahren trägt der Angeklagte zu 3/4, zu ¼ trägt diese die Staatskasse.
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