Landgericht Paderborn, 2012-06-28, 5 S 35/12

5 S 35/12Kantonsgericht28.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 S 35/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-28

Aktenzeichen: 5 S 35/12

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:0628.5S35.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 20.03.2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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