Landgericht Paderborn, 2012-12-05, 1 S 77/12

1 S 77/12Kantonsgericht05.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 1 S 77/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-05

Aktenzeichen: 1 S 77/12

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:1205.1S77.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 665,75 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte 36% und die Klägerin 64 %; von den Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz tragen die Beklagte 30% und die Klägerin 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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