01 Qs-331 Js 873/03-5/13•Landgericht Paderborn, 2013-01-23, 01 Qs-331 Js 873/03-5/13
Landgericht Paderborn, 2013-01-23, 01 Qs-331 Js 873/03-5/13
01 Qs-331 Js 873/03-5/13Kantonsgericht23.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 01 Qs-331 Js 873/03-5/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-23
Aktenzeichen: 01 Qs-331 Js 873/03-5/13
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:0123.01QS331JS873.03.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 20.11.2012 der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.11.2012 aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Paderborn vom 29.10.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.
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