02 KLs-6 Js 20/09-5/10•Landgericht Paderborn, 2013-11-21, 02 KLs-6 Js 20/09-5/10
Landgericht Paderborn, 2013-11-21, 02 KLs-6 Js 20/09-5/10
02 KLs-6 Js 20/09-5/10Kantonsgericht21.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 02 KLs-6 Js 20/09-5/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: 02 KLs-6 Js 20/09-5/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:1121.02KLS6JS20.09.5.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte wird verurteilt wegen Betruges in 72 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wegen der im Lauf des Verfahrens eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten 4 Monate der verhängten Freiheitsstrafe als verbüßt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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