4 O 505/12•Landgericht Paderborn, 2013-12-09, 4 O 505/12
Landgericht Paderborn, 2013-12-09, 4 O 505/12
4 O 505/12Kantonsgericht09.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 505/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-09
Aktenzeichen: 4 O 505/12
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:1209.4O505.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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