Landgericht Paderborn, 2013-12-09, 4 O 505/12

4 O 505/12Kantonsgericht09.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 505/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-09

Aktenzeichen: 4 O 505/12

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:1209.4O505.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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