4 O 352/12•Landgericht Paderborn, 2014-01-08, 4 O 352/12
Landgericht Paderborn, 2014-01-08, 4 O 352/12
4 O 352/12Kantonsgericht08.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 352/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 4 O 352/12
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2014:0108.4O352.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte
gegen die Insolvenzverwalterin Q aus dem Vertrag mit der
Q Nr. 090300PKL 008 17.675,00 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.10.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte
aus der Beteiligung an der B,
Beteiligungs-Nr. AGP 100859 3.040,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.10.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte
aus der Lebensversicherung bei der A der Nr.
01FV-7319321/3 10.920,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszins seit dem 08.10.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Ansprüchen der B
Beteiligungs-Nr. AGP100859, sowie der
A mit der Nr. 01FV-7319321/3 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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