Landgericht Paderborn, 2014-08-25, 4 O 221/13

4 O 221/13Kantonsgericht25.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 221/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-25

Aktenzeichen: 4 O 221/13

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2014:0825.4O221.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Paderborn vom 21.07.2014 von den Klägern an Kosten

gesamtschuldnerisch

1.493,05 Euro - eintausendvierhundertdreiundneunzig Euro und fünf Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.07.2014

an die Beklagte zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.

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