Landgericht Paderborn, 2014-09-19, 2 O 478/13

2 O 478/13Kantonsgericht19.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 478/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-19

Aktenzeichen: 2 O 478/13

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2014:0919.2O478.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.758,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15.06.2013 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.973,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2014 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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