Landgericht Paderborn, 2015-02-04, 3 O 439/11

3 O 439/11Kantonsgericht04.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 439/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-04

Aktenzeichen: 3 O 439/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0204.3O439.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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