Landgericht Paderborn, 2015-02-09, 4 O 212/13

4 O 212/13Kantonsgericht09.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 212/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-09

Aktenzeichen: 4 O 212/13

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0209.4O212.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 21.07.2014 wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 21.07.2014 darf erst fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet wurde.

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