4 O 212/13•Landgericht Paderborn, 2015-02-09, 4 O 212/13
Landgericht Paderborn, 2015-02-09, 4 O 212/13
4 O 212/13Kantonsgericht09.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 212/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-09
Aktenzeichen: 4 O 212/13
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0209.4O212.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 21.07.2014 wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 21.07.2014 darf erst fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet wurde.
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