Landgericht Paderborn, 2015-06-03, 01 Qs 62/15

01 Qs 62/15Kantonsgericht03.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 01 Qs 62/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-03

Aktenzeichen: 01 Qs 62/15

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0603.01QS62.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

wird festgestellt, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 2.4.2015 rechtswidrig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.

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