3 O 146/15•Landgericht Paderborn, 2015-06-10, 3 O 146/15
Landgericht Paderborn, 2015-06-10, 3 O 146/15
3 O 146/15Kantonsgericht10.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 146/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 3 O 146/15
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0610.3O146.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Paderborn erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin mit Zustimmung der anderen Partei gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung
an das - Familiengericht-
Amtsgericht Paderborn .
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