Landgericht Paderborn, 2015-07-02, 05 KLs-111 Js 495/10-39/13

05 KLs-111 Js 495/10-39/13Kantonsgericht02.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 05 KLs-111 Js 495/10-39/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-02

Aktenzeichen: 05 KLs-111 Js 495/10-39/13

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0702.05KLS111JS495.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer - große Jugendkammer als Jugendschutzkammer - des Landgerichts

Tenor

Die Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in 17 Fällen, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 88 Fällen und wegen Körperverletzung in 172 Fällen verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Von der Gesamtfreiheitsstrafe gelten 3 Monate wegen der Verzögerung des Verfahrens als verbüßt.

Der Angeklagten wird für die Dauer von 3 Jahren untersagt, selbstständig als Ärztin tätig zu sein.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.

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