Landgericht Paderborn, 2016-04-15, 5 T 113/16

5 T 113/16Kantonsgericht15.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 113/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-15

Aktenzeichen: 5 T 113/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0415.5T113.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 01.04.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 22.03.2016 (41 XIV (B) 46/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Haft bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 19.04.2016 dauert.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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