Landgericht Paderborn, 2016-05-12, 3 O 290/15

3 O 290/15Kantonsgericht12.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 290/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-12

Aktenzeichen: 3 O 290/15

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0512.3O290.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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