2 O 216/15•Landgericht Paderborn, 2016-05-31, 2 O 216/15
Landgericht Paderborn, 2016-05-31, 2 O 216/15
2 O 216/15Kantonsgericht31.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 216/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-31
Aktenzeichen: 2 O 216/15
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0531.2O216.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 155.628,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73.819,08 Euro ab dem 01.03.2014, aus weiteren 56.031,13 Euro ab dem 23.10.2014, aus weiteren 11.896,64 Euro ab dem 16.01.2015 und aus 13.882,04 Euro seit dem 23.07.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten K vom 30.07.2013 entstanden sind und zukünftig entstehen, jedoch nur bis zur Höhe des um ein Mitverschulden des Versicherten der Klägerin von 30 % geminderten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches ihres Versicherten gegen die Beklagten, wenn die Beklagten diesem gegenüber nicht nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegiert wären.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.