5 T 199/16•Landgericht Paderborn, 2016-06-16, 5 T 199/16
Landgericht Paderborn, 2016-06-16, 5 T 199/16
5 T 199/16Kantonsgericht16.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 199/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 5 T 199/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0616.5T199.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 10.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 21.04.2016 (11 XIV (B) 21/16) wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 EUR festgesetzt.
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