Landgericht Paderborn, 2016-06-16, 5 T 199/16

5 T 199/16Kantonsgericht16.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 199/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-16

Aktenzeichen: 5 T 199/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0616.5T199.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 10.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 21.04.2016 (11 XIV (B) 21/16) wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 EUR festgesetzt.

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