Landgericht Paderborn, 2016-07-08, 5 T 193/16

5 T 193/16Kantonsgericht08.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 193/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-08

Aktenzeichen: 5 T 193/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0708.5T193.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 28.01.2016 (2 IN 281/13) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 27.090,67 EUR festgesetzt.

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