5 T 193/16•Landgericht Paderborn, 2016-07-08, 5 T 193/16
Landgericht Paderborn, 2016-07-08, 5 T 193/16
5 T 193/16Kantonsgericht08.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 193/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-08
Aktenzeichen: 5 T 193/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0708.5T193.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 28.01.2016 (2 IN 281/13) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 27.090,67 EUR festgesetzt.
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