Landgericht Paderborn, 2016-07-08, 5 T 206/16

5 T 206/16Kantonsgericht08.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 206/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-08

Aktenzeichen: 5 T 206/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0708.5T206.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 25.05.2016 (41 XIV 2/16 B) wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung der Dolmetscherkosten - auch 1. Instanz - wird abgesehen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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