01 KLs 3/16•Landgericht Paderborn, 2016-08-22, 01 KLs 3/16
Landgericht Paderborn, 2016-08-22, 01 KLs 3/16
01 KLs 3/16Kantonsgericht22.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 01 KLs 3/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-22
Aktenzeichen: 01 KLs 3/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0822.01KLS3.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenkläger im gesamten Verfahren. Im Übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.
Hinsichtlich des Adhäsionsantrags vom 22.08.2016 wird von einer Entscheidung abgesehen.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1 StGB, 1, 17, 105 JGG.
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