5 T 307/16•Landgericht Paderborn, 2016-09-23, 5 T 307/16
Landgericht Paderborn, 2016-09-23, 5 T 307/16
5 T 307/16Kantonsgericht23.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 307/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-23
Aktenzeichen: 5 T 307/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0923.5T307.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen vom 12.09.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17.08.2016 (11 XIV 46/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Haft bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 27.09.2016 (23:59 Uhr) dauert.
Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers veranlassten Kosten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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