1 Qs 125/16•Landgericht Paderborn, 2016-10-28, 1 Qs 125/16
Landgericht Paderborn, 2016-10-28, 1 Qs 125/16
1 Qs 125/16Kantonsgericht28.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 1 Qs 125/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 Qs 125/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:1028.1QS125.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 21.09.2016 aufgehoben.
Rechtsanwalt …..., wird dem Verurteilten ….. als Pflichtverteidiger für das Widerrufsverfahren beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last, die auch die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu tragen hat.
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