Landgericht Paderborn, 2016-10-28, 1 Qs 125/16

1 Qs 125/16Kantonsgericht28.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 1 Qs 125/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 1 Qs 125/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:1028.1QS125.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 21.09.2016 aufgehoben.

Rechtsanwalt …..., wird dem Verurteilten ….. als Pflichtverteidiger für das Widerrufsverfahren beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last, die auch die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu tragen hat.

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