4 O 275/16•Landgericht Paderborn, 2017-01-19, 4 O 275/16
Landgericht Paderborn, 2017-01-19, 4 O 275/16
4 O 275/16Kantonsgericht19.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 275/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-19
Aktenzeichen: 4 O 275/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0119.4O275.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.