Landgericht Paderborn, 2017-01-19, 4 O 275/16

4 O 275/16Kantonsgericht19.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 275/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-19

Aktenzeichen: 4 O 275/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0119.4O275.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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