Landgericht Paderborn, 2017-04-10, 4 O 337/16

4 O 337/16Kantonsgericht10.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 337/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-10

Aktenzeichen: 4 O 337/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0410.4O337.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.491,04 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Skoda Yeti TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ….

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger 11 % und die Beklagte 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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