Landgericht Paderborn, 2017-07-11, 7 O 45/16

7 O 45/16Kantonsgericht11.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 7 O 45/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-11

Aktenzeichen: 7 O 45/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0711.7O45.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird wegen eines Teilbetrags in Höhe von 16.865,81 € abgewiesen und wegen eines weiteren Teilbetrags in Höhe von 105.089,58 € als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrages.

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