5 T 234/17•Landgericht Paderborn, 2017-08-09, 5 T 234/17
Landgericht Paderborn, 2017-08-09, 5 T 234/17
5 T 234/17Kantonsgericht09.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 234/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 5 T 234/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0809.5T234.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 03.07.2017 (Az.: 11 XIV (B) 112/17) wird aufgehoben.
Der Betroffene ist aus der Abschiebehaft zu entlassen.
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem Hochsauerlandkreis auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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