4 O 1/17•Landgericht Paderborn, 2017-09-27, 4 O 1/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 1/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-27
Aktenzeichen: 4 O 1/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0927.4O1.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das
beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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