Landgericht Paderborn, 2017-09-27, 4 O 1/17

4 O 1/17Kantonsgericht27.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 1/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-27

Aktenzeichen: 4 O 1/17

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0927.4O1.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das

beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.