5 T 266/17•Landgericht Paderborn, 2017-10-06, 5 T 266/17
Landgericht Paderborn, 2017-10-06, 5 T 266/17
5 T 266/17Kantonsgericht06.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 266/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 5 T 266/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1006.5T266.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 14.09.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 16.08.2017 - 11 XIV(B) 155/17 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers entstanden sind.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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