Landgericht Paderborn, 2017-10-06, 5 T 266/17

5 T 266/17Kantonsgericht06.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 266/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-06

Aktenzeichen: 5 T 266/17

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1006.5T266.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 14.09.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 16.08.2017 - 11 XIV(B) 155/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers entstanden sind.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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