Landgericht Paderborn, 2017-11-20, 5 T 319/17

5 T 319/17Kantonsgericht20.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 319/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-20

Aktenzeichen: 5 T 319/17

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1120.5T319.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Haftverlängerungsbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17.10.2017 (Verlängerung der Abschiebungshaft) wird zurückgewiesen.

Der Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

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