5 T 319/17•Landgericht Paderborn, 2017-11-20, 5 T 319/17
Landgericht Paderborn, 2017-11-20, 5 T 319/17
5 T 319/17Kantonsgericht20.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 319/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-20
Aktenzeichen: 5 T 319/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1120.5T319.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Haftverlängerungsbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17.10.2017 (Verlängerung der Abschiebungshaft) wird zurückgewiesen.
Der Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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