5 T 218/17•Landgericht Paderborn, 2017-12-07, 5 T 218/17
Landgericht Paderborn, 2017-12-07, 5 T 218/17
5 T 218/17Kantonsgericht07.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 218/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-07
Aktenzeichen: 5 T 218/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1207.5T218.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 20.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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