4 O 207/17•Landgericht Paderborn, 2017-12-20, 4 O 207/17
Landgericht Paderborn, 2017-12-20, 4 O 207/17
4 O 207/17Kantonsgericht20.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 207/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-20
Aktenzeichen: 4 O 207/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1220.4O207.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt, als Gesamtschuldner mit der Beklagten zu 1.) an die Klägerin 34.378,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 09.09.2016 zu zahlen und die Klägerin von den gerichtlichen Gebührenansprüchen der Kanzlei L in Höhe von 1.474,89 € freizustellen.
Das Teil-Versäumnisurteil vom 01.08.2017 bleibt aufrechterhalten mit der Maßgabe der gesamtschuldnerischen Haftung der Beklagten zu 2.).
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklagte zu 1.) trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Teilversäumnisurteil vom 01.08.2017 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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